Personalausgaben und Stellen

Das Referat Personalausgaben und Stellen beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Landeszuschuss für Personalaufwendungen, dem Stellenplan und Fragen zu verbuchten Personalkosten im Personalbudget.

Sie sind in Ihrem Bereich für das Personalbudget zuständig und haben Fragen zum Thema Budget oder Stellenplan? Kontaktieren Sie uns gerne, um einen vor Ort Termin zu vereinbaren.

Kontakt

Referatsleitung

Morlok, Karl

Telefon:    +49 6131 39 22929
E-Mail:     Karl.Morlok@uni-mainz.de

stellv. Referatsleitung

Martin, Sarah

Telefon:    +49 6131 39 24773
E-Mail:     Sarah.Martin@uni-mainz.de

Mitarbeiter/innen

Birrenbach, Vanessa

Telefon:    +49 6131 39 23106
E-Mail:     birrenba@uni-mainz.de

Kohler, Susanne

Telefon:    +49 6131 39 22597
E-Mail:     Susanne.Kohler@uni-mainz.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Gemäß VV Nr. 02/2018 haben die Beschäftigten ab Bes.Gr. A6/EG 5 TV-L die Befugnis die rechnerische Richtigkeit und die Beschäftigten ab Bes.Gr. A9/EG 9 TV-L die Befugnis die sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen.

Die Erteilung der Feststellungsbefugnis ist auch an andere Mitarbeitende möglich. Richten Sie hierfür bitte als Vorgesetzte/r des betreffenden Beschäftigten einen schriftlichen Antrag an FIN2. Im schutzwürdigen Interesse des Feststellers empfehlen wir die Beantragung erst nach einer Beschäftigungszeit von mindestens sechs Monaten. Die Feststellungsbefugnis wird allgemein erteilt, d.h. der beschränkte Zugriff auf bestimmte Kostenstellen/Konten kann hierdurch nicht festgelegt werden und ist intern zu regeln.

Stellenbewertungen sind beim Dezernat Personal – Referat PA 4 zu beantragen. Für die Stellenbewertung muss eine Stellenplanstelle in entsprechender Qualität vorhanden sein. Sollte die Qualität der Stelle niedriger sein als die neue Bewertung, so muss eine adäquate Kompensation für die Hebung der Stelle erfolgen. Richten Sie hierfür bitte einen schriftlichen Antrag an FIN2 unter Nennung der Stellen, die im Gegenzug abgegeben oder abgesenkt werden sollen. Bei Rückfragen zum Thema Kompensation können Sie sich gerne an uns wenden.
Zusammenlegungen, Teilungen, Anhebungen, Absenkungen, Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen können Sie bei FIN2 beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Einhaltung des Dienstweges.
Wir unterscheiden i.d.R. die folgenden Stellen
- 0____Stellenplanstelle – Stellen aus dem Haushaltsplan lassen sich durch die führende 0 erkennen
- 9____ Finanzierungsstelle aus dem Personalbudget (Stelle ohne Budget)
- 8____ Finanzierungsstelle aus Sach- und Investitionsmitteln
- 2____ Finanzierungsstelle aus Drittmitteln
- 06___ Leerstelle zur Abbildung von beurlaubten Personen
Der dem Haushalt belastete finanzielle Betrag enthält u.a. die Sozialversicherungsleistungen des Arbeitgebers, wodurch dieser höher ausfällt. Die Ausgabe im Haushalt kann ebenfalls in manchen Fällen nicht periodengerecht erfolgen, wenn z.B. eine rückwirkende Vertragsänderung – Aufstockung, Änderung der Finanzierung etc. beim LfF umgesetzt wird. Der Auszahlungsbetrag an die Mitarbeitenden entspricht daher nicht der Haushaltsausgabe. Bei Fragen zum Auszahlungsbetrag wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter beim Landesamt für Finanzen.
Die Wiederzuweisung einer Stelle muss für die Besetzung von Lebenszeitprofessuren, sowie wissenschaftliche Dauerstellen mit einer entsprechenden Begründung beantragt werden. Bitte beachten Sie den Dienstweg.