Einrichtung eines Drittmittelkontos

Grundlagen

Einwerbung und Verwendung von Mitteln Dritter für Forschungsvorhaben gehören gemäß § 14 Absatz 1 Hochschulgesetz (HochSchG) zu den Dienstaufgaben der in der Forschung tätigen Mitglieder der Hochschule.
Eingeworbene Drittmittel sind zweckgebunden und über das eigens hierfür eingerichtete Drittmittelkonto zu verwenden (§ 14 Absatz 4 Satz 2 und 3 HochSchG).
Die Mitglieder der Hochschule haben gemäß §14 Absatz 3 Satz 1 HochSchG Anträge zur Bereitstellung von Drittmitteln oder entsprechende Angebote eines Dritten unverzüglich dem Präsidenten der Hochschule anzuzeigen. Die Anzeige ist notwendig, da letztlich alle Forschungs- und Drittmittelprojekte für die JGU haushalts- bzw. ressourcenrelevant sind. Mit der rechtzeitigen Anzeige der Vorhaben kann sichergestellt werden, dass die Hochschule den Verpflichtungen aus ihrem beantragten Projekt tatsächlich auch nachkommen kann. Zur Realisierung von (Forschungs-) Projekten sind über die Grundausstattung der Hochschulen nur begrenzte Mittel verfügbar.

Drittmittelanzeige

Für Ihre Drittmittelanzeige verwenden Sie bitte den Antrag zur Einrichtung von Drittmittelkonten. Sie finden dieses Formular unter: http://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/162.php.
Es wird darum gebeten, das Formular zur Drittmittelanzeige so sorgfältig wie möglich auszufüllen. Sollten Sie Ihren Geldgeber im Fragebogen im Teil B, unter den Kategorien a) – c) finden, so senden Sie das vom Projektleiter unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie der Bewilligung des Drittmittelgebers bzw. des Vertrages per Hauspost direkt an FIN5. Sollten Sie Ihren Geldgeber einer der Kategorien d) – h) zuordnen, senden Sie das unterschriebene Formular bitte mit einer Kopie der Projektunterlagen an die Stabstelle Forschung- und Technologietransfer.
Diese prüft Ihr Drittmittelvorhaben hinsichtlich der Bestimmungen des EU-Beihilferahmens und leitet Ihre Drittmittelanzeige mit einer Stellungnahme an das Drittmittelreferat.
Aufgrund der Drittmittelanzeige (Antrag zur Einrichtung eines Drittmittelkontos) prüft die Verwaltung, ob das angezeigte Projekt von der Hochschule durchgeführt werden kann. Der Prüfungsauftrag beinhaltet:
- Handelt es sich um eine Zuwendung Dritter oder um einen Forschungsauftrag?
- Wird gegen geltende Vorschriften verstoßen (vgl. Nr. 3 Grundsätze zu VV Forschung mit Mitteln Dritter)?
- Sind die Grundausstattung sowie zusätzliche Personal- oder Sachmittel verfügbar, die von der Hochschule gegebenenfalls bereitgestellt werden müssen?
- Sind durch die Annahme des Projektes entstehenden Folgelasten angemessen berücksichtigt (§ 14 Absatz 2 Satz 1 HochSchG)?
- Wird die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule durch das angezeigte Projekt beeinträchtigt?
- Liegt eine Beeinträchtigung von Rechten und Pflichten anderer Hochschulmitglieder durch eine übermäßige Inanspruchnahme von hochschuleigenen Ressourcen vor?
- Sind die räumlichen Anforderungen erfüllt?

Einrichtung des Drittmittelkontos

Das Drittmittelkonto (auch Abrechnungsobjekt oder Objektkonto genannt) wird, sofern bei der Prüfung Ihrer Drittmittelanzeige keine Bedenken aufgetreten sind, durch das Drittmittelreferat der JGU (FIN5) eingerichtet.
Über dieses Drittmittelkonto sind alle Zahlungsvorgänge des Projektes abzuwickeln.
Sobald das Konto im Buchungssystem der JGU (MACH M1) eingerichtet wurde, erhalten Sie auf dem Hauspostweg das offizielle Schreiben über die Konteneinrichtung. Dieses Schreiben schließt die erforderliche Annahmeerklärung des Präsidenten der JGU (§ 14 Absatz 3 Satz 2 HochSchG) ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Projektbearbeitung erst dann beginnen dürfen, wenn Ihnen das offizielle Schreiben über das eigens für Ihr Projekt eingerichtete Drittmittelkonto sowie der rechtsgültige Projektvertrag bzw. ein Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheid vorliegen.

Ansprechpartner

Bitte entnehmen Sie den für Ihr künftiges Projekt zuständigen Ansprechpartner der Homepage des Drittmittelreferates (FIN5): http://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/30.php.