Ausnahme: Die Beschaffung von Geräten, die mit einem Netzwerkanschluss oder WLAN-Interface im JGU-Netz betrieben werden sollen, muss über das Referat FIN 1, Einkauf erfolgen.
• eine wirtschaftliche Beschaffung durch einen Preisvergleich. Bei einem Nettoauftragswert unter 3.000€ reicht eine einfache Dokumentation, wie beispielsweise der Ausdruck aus einem Preisvergleichsportal.
• grundsätzlich ist nur der Kauf auf Rechnung möglich, mit einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen. Vorauszahlungen sind nicht möglich.
• eine Transportversicherung darf nach §34 LHO VV (Grundsatz der Selbstdeckung) nicht enthalten sein.
Ein Musterformular für die eigene Bestellung ist unter Uni-interne Informationen hinterlegt. Die Nutzung ist unverbindlich.
Einkäufe in anderen Ländern sind risikobehaftet, da die Gewährleistungspflichten unterschiedlich geregelt sind. Zudem wird eine Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus Nicht-EU-Ländern fällig.
Ab einem Netto-Auftragswert von 40.000,00 € muss für Liefer- und Dienstleistungen eine „Beschränkte Ausschreibung“ erfolgen (Details entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Beschaffungsrichtlinie, siehe Anlage 3.5, S.10).
Ab einem Netto-Auftragswert von 80.000,00 € muss für Liefer- und Dienstleistungen eine „Öffentliche Ausschreibung“ erfolgen (Details entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Beschaffungsrichtlinie, siehe Anlage 3.6, S.10).
Ab einem Netto-Auftragswert von 215.000,00 € muss für Liefer- und Dienstleistungen eine „EU-Ausschreibung“ erfolgen (weitere Details erhalten Sie vom jeweiligen Sachbearbeiter).
Für Gerätschaften zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen, besteht die Möglichkeit, im Bereich zwischen 3.000,00 € netto und 215.000,00 € eine E-Vergabe durchzuführen und somit auf eine Beschränkte bzw. Öffentliche Ausschreibung zu verzichten. Nähere Infos erhalten Sie vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Zeitplan für Ausschreibungen:
Verhandlungsvergabe -> laut Gesetzgeber „angemessen“ – tendenziell 1-4 Wochen, je nach Auftragsgegenstand
Beschränkte Ausschreibung -> laut Gesetzgeber „angemessen“ – tendenziell 1-4 Wochen, je nach Auftragsgegenstand
Öffentliche Ausschreibung -> laut Gesetzgeber „angemessen“ –tendenziell 1-4 Wochen, je nach Auftragsgegenstand
EU-Ausschreibung -> ca. 4-6 Wochen
Bitte unverzüglich prüfen:
• Stimmt die Lieferadresse mit Ihrer überein?
• Handelt es sich um den richtigen Lieferanten?
• Ist die Verpackung in einwandfreiem Zustand?
Bei Öffnung des Pakets ist zu prüfen:
• Stimmen Menge, Stückzahl oder Gewicht mit dem Lieferschein überein?
• Sind die richtigen Artikel geliefert worden?
• Sind Schäden an der Ware auf den ersten Blick erkennbar?
• Ist das Gerät funktionstüchtig?
Diese Unterlagen sind von dieser Stelle mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem auf die vollständige Abwicklung des Vorgangs folgenden Jahr, d.h. Beschaffung abgeschlossen in 2010; Beginn der Aufbewahrungsfrist 01.01.11; Ende Aufbewahrungsfrist 31.12.2020.
• die Vergabeverordnung (VgV)
• die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
• die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) mit VV über die Anwendung der VOB
• die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den VV zum Vollzug der LHO (VV-LHO)
• die VV zur Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung
• das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) mit VV über die angemessene Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
• die VV über die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
• die VV über das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz 2021
• Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 01.12.2010
Sollte aus Ihrer Sicht nur ein bestimmter Anbieter in Frage kommen, ist eine nachvollziehbare Ausschließlichkeitsbegründung beizulegen.