Das Referat Personalausgaben und Stellen beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Landeszuschuss für Personalaufwendungen, dem Stellenplan und Fragen zu verbuchten Personalkosten im Personalbudget.
Sie sind in Ihrem Bereich für das Personalbudget zuständig und haben Fragen zum Thema Budget oder Stellenplan? Kontaktieren Sie uns gerne, um einen vor Ort Termin zu vereinbaren.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Die Erteilung der Feststellungsbefugnis ist auch an andere Mitarbeitende möglich. Richten Sie hierfür bitte als Vorgesetzte/r des betreffenden Beschäftigten einen schriftlichen Antrag an FIN2. Im schutzwürdigen Interesse des Feststellers empfehlen wir die Beantragung erst nach einer Beschäftigungszeit von mindestens sechs Monaten.
Die Feststellungsbefugnis wird allgemein erteilt, d.h. der beschränkte Zugriff auf bestimmte Kostenstellen/Konten kann hierdurch nicht festgelegt werden und ist intern zu regeln. Der Feststeller/die Feststellerin ist uneingeschränkt verantwortlich. Beachten Sie hierzu auch die VV Nr. 02/2018, § 70 LHO und die VV-LHO. Zuwiderhandlungen können (disziplinar-) rechtliche Folgen bis zum Regress haben.
Eine durch uns erteilte Feststellungsbefugnis gilt auch für den Prozess der E-Rechnung. Eine erneute Antragsstellung hierfür ist nicht notwendig.
- 0____Stellenplanstelle – Stellen aus dem Haushaltsplan lassen sich durch die führende 0 erkennen
- 9____ Finanzierungsstelle aus dem Personalbudget (Stelle ohne Budget)
- 8____ Finanzierungsstelle aus Sach- und Investitionsmitteln
- 2____ Finanzierungsstelle aus Drittmitteln
- 06___ Leerstelle zur Abbildung von beurlaubten Personen